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   BFH, 11.04.2001 - I B 130/00   

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https://dejure.org/2001,9786
BFH, 11.04.2001 - I B 130/00 (https://dejure.org/2001,9786)
BFH, Entscheidung vom 11.04.2001 - I B 130/00 (https://dejure.org/2001,9786)
BFH, Entscheidung vom 11. April 2001 - I B 130/00 (https://dejure.org/2001,9786)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Besteuerungsgrundlage - Schätzung - Satzungsmangel - Nichtzulassungsbeschwerde - Löschung wegen Vermögenslosigkeit - GmbH

  • Judicialis

    AO 1977 § 364b Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § ... 364b; ; FGG § 144a; ; FGG § 141a; ; GmbHG § 65 Abs. 1; ; GmbHG § 66 Abs. 5 Satz 2; ; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 76 Abs. 3; ; FGO § 105 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; LöschG § 2 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Prozessfähigkeit einer wegen Satzungsmängel gelöschten GmbH

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.04.2000 - I R 65/98

    Prozessbevollmächtigter einer gelöschten GmbH

    Auszug aus BFH, 11.04.2001 - I B 130/00
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird, wenn eine Kapitalgesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht wird (§ 141a FGG; früher: § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Auflösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften --LöschG-- vom 9. Oktober 1934, RGBl I 1934, 914), ein gerichtliches Verfahren unterbrochen (Senatsurteil vom 27. April 2000 I R 65/98, BFHE 191, 494, BStBl II 2000, 500, m.w.N.).
  • BFH, 18.10.1967 - I R 144/66

    GmbH - Liquidation - Ernennung von Liquidatoren - Löschung im Handelsregister

    Auszug aus BFH, 11.04.2001 - I B 130/00
    Das wiederum ist aus der in § 66 Abs. 5 Satz 2 GmbHG (§ 2 Abs. 3 LöschG) enthaltenen Bestimmung abzuleiten, nach der in den dort genannten Fällen ein etwa erforderlicher (Nachtrags-)Liquidator der Gesellschaft durch das Gericht zu ernennen ist (Senatsurteil vom 18. Oktober 1967 I R 144-145/66, BFHE 90, 336, BStBl II 1968, 95).
  • BFH, 26.01.2000 - IV B 151/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtbefolgung einer Aufklärungsanordnung des

    Auszug aus BFH, 11.04.2001 - I B 130/00
    Eine solche ist im Streitfall schon deshalb nicht gegeben, weil die Aufklärungspflicht des FG durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten begrenzt wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Januar 2000 IV B 151/98, BFH/NV 2000, 871; Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 76 FGO Rz. 47, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 11.04.2014 - 1 K 107/11

    Anwendung des Immobilien-Preis-Kalkulators der Gutachterausschüsse Niedersachsen

    Kommt ein Beteiligter der Aufforderung zur Vorlage einer Urkunde nicht nach, die sich entweder in seinem Besitz befindet oder von ihm beschafft werden kann, hat das Finanzgericht insoweit keine Veranlassung zu weiterer Sachaufklärung zugunsten des Beteiligten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Januar 2000 IV B 151/98, BFH/NV 2000, 871 und vom 11. April 2001 I B 130/00 BFH/NV 2001, 1284).
  • BFH, 23.11.2010 - V B 133/09

    Fehlerhafte Beurteilung der Sachurteilsvoraussetzungen als Verfahrensfehler;

    Das FG hat die Klage verfahrensfehlerhaft zu Unrecht als unzulässig mit der Begründung abgewiesen, der als Liquidator der Klägerin aufgetretene B sei nicht vertretungsbefugt gewesen, weil seit deren Auflösung am 13. Oktober 1999 Frau D als Liquidatorin im Handelsregister eingetragen sei und eine nach den Grundsätzen des BFH-Beschlusses vom 11. April 2001 I B 130/00 (BFH/NV 2001, 1284) erforderliche Änderung der Bestellung nicht vorliege.

    c) Unerheblich ist, dass die Bestellung vom B zum Geschäftsführer sowie die Übertragung der Gesellschaftsanteile entgegen § 39 GmbHG nicht im Handelsregister eingetragen wurde, da die Eintragung im Handelsregister insoweit nur deklaratorisch und nicht konstitutiv ist (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. März 2006  8 U 87/05, juris; zum Liquidator vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1284; Schneider in Scholz, a.a.O., § 39 Rz 13).

  • FG Köln, 07.04.2004 - 7 K 7227/99

    Prüfungsanordnung

    Trotz Löschung im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gilt eine GmbH steuerlich so lange als fortbestehend, wie sie noch steuerliche Pflichten zu erfüllen hat oder gegen sie ergangene Verwaltungsakte angreift (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteil vom 27. April 2000 I R 65/98, BFHE 191, 494, BStBl II 2000, 501; Beschluss vom 11. April 2001 I B 130/00, BFH/NV 2001, 1284).

    Diese tritt jedoch nach § 246 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 155 FGO nicht ein, wenn die Gesellschaft durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird, der von der GmbH noch vor ihrer Löschung bevollmächtigt worden ist (so BFH-Urteil vom 27. April 2000 aaO; Beschluss vom 11. April 2001 aaO).

  • FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10

    Handlungsfähigkeit einer aufgelösten Limited

    Diese Beurteilung entspricht zudem der Rechtslage, die für nach deutschem Recht gegründete Kapitalgesellschaften für den Fall einer Löschung im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gilt (vgl. etwa BFH-Urteil in BStBl II 1980, 587, unter 2.b; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1986, 41, unter 1.; in BFH/NV 1990, 796, unter 1.; anders für den Fall der Löschung einer GmbH wegen eines Satzungsmangels allerdings BFH-Beschluss vom 11.4.2001 I B 130/00, BFH/NV 2001, 1284, unter II.2.: fortbestehende Vertretung durch die früheren Geschäftsführer als Liquidatoren).
  • FG Münster, 11.05.2011 - 9 V 3872/10

    Prozessvollmacht erlischt mit Auflösung der antragstellenden Gesellschaft in der

    Diese Beurteilung entspricht zudem der Rechtslage, die für nach deutschem Recht gegründete Kapitalgesellschaften für den Fall einer Löschung im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gilt (vgl. etwa BFH-Urteil in BStBl II 1980, 587, unter 2.b; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1986, 41, unter 1.; in BFH/NV 1990, 796, unter 1.; anders für den Fall der Löschung einer GmbH wegen eines Satzungsmangels allerdings BFH-Beschluss vom 11.4.2001 I B 130/00, BFH/NV 2001, 1284, unter II.2.: fortbestehende Vertretung durch die früheren Geschäftsführer als Liquidatoren).
  • FG München, 24.09.2009 - 14 K 3423/06

    Unzulässige Klage bei Erhebung durch Vertreter ohne Vertretungsmacht

    Vielmehr bleibt es in diesen Fällen bei der Vertretungsbefugnis der (früheren) Geschäftsführer, solange nicht andere Personen zu Liquidatoren bestellt worden sind (BFH-Beschluss vom 11. April 2001 B 130/00, BFH/NV 2001, 1284).
  • FG München, 12.10.2009 - 14 K 3423/06

    Erfordernis eines Nachweises der Vertretungsmacht des Unterzeichners einer

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